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Datenschutzerklärung
Stand: 26. Juni 2022

Inhaltsübersicht

Verantwortlicher[nach oben]
Marek Kulikowski

Kontakt Datenschutzbeauftragter[nach oben]
kontakt@meinfenster24.de

Übersicht der Verarbeitungen[nach oben]
Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.

Arten der verarbeiteten Daten
  • Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen).

  • Inhaltsdaten (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos).

  • Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern).

  • Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).

  • Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

  • Sozialdaten (Daten, die dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) unterliegen und z.B. von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträger oder Versorgungsbehörden verarbeitet werden.).

  • Standortdaten (Daten, die den Standort des Endgeräts eines Endnutzers angeben).

  • Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).

  • Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie).

Kategorien betroffener Personen
  • Beschäftigte (z.B. Angestellte, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter).

  • Geschäfts- und Vertragspartner.

  • Interessenten.

  • Kommunikationspartner.

  • Kunden.

  • Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).

Zwecke der Verarbeitung
  • Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.

  • Besuchsaktionsauswertung.

  • Büro- und Organisationsverfahren.

  • Klickverfolgung.

  • Cross-Device Tracking (geräteübergreifende Verarbeitung von Nutzerdaten für Marketingzwecke).

  • Feedback (z.B. Sammeln von Feedback via Online-Formular).

  • Interessenbasiertes und verhaltensbezogenes Marketing.

  • Kontaktanfragen und Kommunikation.

  • Konversionsmessung (Messung der Effektivität von Marketingmaßnahmen).

  • Profiling (Erstellen von Nutzerprofilen).

  • Remarketing.

  • Reichweitenmessung (z.B. Zugriffsstatistiken, Erkennung wiederkehrender Besucher).

  • Sicherheitsmaßnahmen.

  • Tracking (z.B. interessens-/verhaltensbezogenes Profiling, Nutzung von Cookies).

  • Vertragliche Leistungen und Service.

  • Verwaltung und Beantwortung von Anfragen.

  • Zielgruppenbildung (Bestimmung von für Marketingzwecke relevanten Zielgruppen oder sonstige Ausgabe von Inhalten).


Sicherheitsmaßnahmen[nach oben]
Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

SSL-Verschlüsselung (https): Um Ihre via unser Online-Angebot übermittelten Daten zu schützen, nutzen wir eine SSL-Verschlüsselung. Sie erkennen derart verschlüsselte Verbindungen an dem Präfix https:// in der Adresszeile Ihres Browsers.

Einsatz von Cookies[nach oben]
Cookies sind Textdateien, die Daten von besuchten Websites oder Domains enthalten und von einem Browser auf dem Computer des Benutzers gespeichert werden. Ein Cookie dient in erster Linie dazu, die Informationen über einen Benutzer während oder nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Zu den gespeicherten Angaben können z.B. die Spracheinstellungen auf einer Webseite, der Loginstatus, ein Warenkorb oder die Stelle, an der ein Video geschaut wurde, gehören. Zu dem Begriff der Cookies zählen wir ferner andere Technologien, die die gleichen Funktionen wie Cookies erfüllen (z.B., wenn Angaben der Nutzer anhand pseudonymer Onlinekennzeichnungen gespeichert werden, auch als "Nutzer-IDs" bezeichnet)

Die folgenden Cookie-Typen und Funktionen werden unterschieden:

  • Temporäre Cookies (auch: Session- oder Sitzungs-Cookies): Temporäre Cookies werden spätestens gelöscht, nachdem ein Nutzer ein Online-Angebot verlassen und seinen Browser geschlossen hat.
  • Permanente Cookies: Permanente Cookies bleiben auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert. So kann beispielsweise der Login-Status gespeichert oder bevorzugte Inhalte direkt angezeigt werden, wenn der Nutzer eine Website erneut besucht. Ebenso können die Interessen von Nutzern, die zur Reichweitenmessung oder zu Marketingzwecken verwendet werden, in einem solchen Cookie gespeichert werden.
  • First-Party-Cookies: First-Party-Cookies werden von uns selbst gesetzt.
  • Third-Party-Cookies (auch: Drittanbieter-Cookies): Drittanbieter-Cookies werden hauptsächlich von Werbetreibenden (sog. Dritten) verwendet, um Benutzerinformationen zu verarbeiten.
  • Notwendige (auch: essentielle oder unbedingt erforderliche) Cookies: Cookies können zum einen für den Betrieb einer Webseite unbedingt erforderlich sein (z.B. um Logins oder andere Nutzereingaben zu speichern oder aus Gründen der Sicherheit).
  • Statistik-, Marketing- und Personalisierungs-Cookies: Ferner werden Cookies im Regelfall auch im Rahmen der Reichweitenmessung eingesetzt sowie dann, wenn die Interessen eines Nutzers oder sein Verhalten (z.B. Betrachten bestimmter Inhalte, Nutzen von Funktionen etc.) auf einzelnen Webseiten in einem Nutzerprofil gespeichert werden. Solche Profile dienen dazu, den Nutzern z.B. Inhalte anzuzeigen, die ihren potentiellen Interessen entsprechen. Dieses Verfahren wird auch als "Tracking", d.h., Nachverfolgung der potentiellen Interessen der Nutzer bezeichnet. . Soweit wir Cookies oder "Tracking"-Technologien einsetzen, informieren wir Sie gesondert in unserer Datenschutzerklärung oder im Rahmen der Einholung einer Einwilligung.

Hinweise zu Rechtsgrundlagen: Auf welcher Rechtsgrundlage wir Ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe von Cookies verarbeiten, hängt davon ab, ob wir Sie um eine Einwilligung bitten. Falls dies zutrifft und Sie in die Nutzung von Cookies einwilligen, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten die erklärte Einwilligung. Andernfalls werden die mithilfe von Cookies verarbeiteten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. an einem betriebswirtschaftlichen Betrieb unseres Onlineangebotes und dessen Verbesserung) verarbeitet oder, wenn der Einsatz von Cookies erforderlich ist, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Allgemeine Hinweise zum Widerruf und Widerspruch (Opt-Out): Abhängig davon, ob die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung oder gesetzlichen Erlaubnis erfolgt, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten durch Cookie-Technologien zu widersprechen (zusammenfassend als "Opt-Out" bezeichnet). Sie können Ihren Widerspruch zunächst mittels der Einstellungen Ihres Browsers erklären, z.B., indem Sie die Nutzung von Cookies deaktivieren (wobei hierdurch auch die Funktionsfähigkeit unseres Onlineangebotes eingeschränkt werden kann). Ein Widerspruch gegen den Einsatz von Cookies zu Zwecken des Onlinemarketings kann auch mittels einer Vielzahl von Diensten, vor allem im Fall des Trackings, über die Webseiten http://optout.aboutads.info und http://www.youronlinechoices.com erklärt werden. Daneben können Sie weitere Widerspruchshinweise im Rahmen der Angaben zu den eingesetzten Dienstleistern und Cookies erhalten.

Verarbeitung von Cookie-Daten auf Grundlage einer Einwilligung: Bevor wir Daten im Rahmen der Nutzung von Cookies verarbeiten oder verarbeiten lassen, bitten wir die Nutzer um eine jederzeit widerrufbare Einwilligung. Bevor die Einwilligung nicht ausgesprochen wurde, werden allenfalls Cookies eingesetzt, die für den Betrieb unseres Onlineangebotes erforderlich sind. Deren Einsatz erfolgt auf der Grundlage unseres Interesses und des Interesses der Nutzer an der erwarteten Funktionsfähigkeit unseres Onlineangebotes.

  • Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).

  • Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).

  • Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).

Kommerzielle und geschäftliche Leistungen[nach oben]
Wir verarbeiten Daten unserer Vertrags- und Geschäftspartner, z.B. Kunden und Interessenten (zusammenfassend bezeichnet als "Vertragspartner") im Rahmen von vertraglichen und vergleichbaren Rechtsverhältnissen sowie damit verbundenen Maßnahmen und im Rahmen der Kommunikation mit den Vertragspartnern (oder vorvertraglich), z.B., um Anfragen zu beantworten.

Diese Daten verarbeiten wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten, zur Sicherung unserer Rechte und zu Zwecken der mit diesen Angaben einhergehenden Verwaltungsaufgaben sowie der unternehmerischen Organisation. Die Daten der Vertragspartner geben wir im Rahmen des geltenden Rechts nur insoweit an Dritte weiter, als dies zu den vorgenannten Zwecken oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist oder mit Einwilligung der Vertragspartner erfolgt (z.B. an beteiligte Telekommunikations-, Transport- und sonstige Hilfsdienste sowie Subunternehmer, Banken, Steuer- und Rechtsberater, Zahlungsdienstleister oder Steuerbehörden). Über weitere Verarbeitungsformen, z.B. zu Zwecken des Marketings, werden die Vertragspartner im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Welche Daten für die vorgenannten Zwecke erforderlich sind, teilen wir den Vertragspartnern vor oder im Rahmen der Datenerhebung, z.B. in Onlineformularen, durch besondere Kennzeichnung (z.B. Farben) bzw. Symbole (z.B. Sternchen o.ä.), oder persönlich mit.

Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, d.h., grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren, es sei denn, dass die Daten in einem Kundenkonto gespeichert werden, z.B., solange sie aus gesetzlichen Gründen der Archivierung aufbewahrt werden müssen (z.B. für Steuerzwecke im Regelfall 10 Jahre). Daten, die uns im Rahmen eines Auftrags durch den Vertragspartner offengelegt wurden, löschen wir entsprechend den Vorgaben des Auftrags, grundsätzlich nach Ende des Auftrags.

Soweit wir zur Erbringung unserer Leistungen Drittanbieter oder Plattformen einsetzen, gelten im Verhältnis zwischen den Nutzern und den Anbietern die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Drittanbieter oder Plattformen.

Shop und E-Commerce: Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden, um ihnen die Auswahl, den Erwerb, bzw. die Bestellung der gewählten Produkte, Waren sowie verbundener Leistungen, als auch deren Bezahlung und Zustellung, bzw. Ausführung zu ermöglichen.

Die erforderlichen Angaben sind als solche im Rahmen des Bestell- bzw. vergleichbaren Erwerbsvorgangs gekennzeichnet und umfassen die zur Auslieferung, bzw. Zurverfügungstellung und Abrechnung benötigten Angaben sowie Kontaktinformationen, um etwaige Rücksprache halten zu können.

  • Verarbeitete Datenarten: Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen), Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie), Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern), Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie), Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).

  • Betroffene Personen: Interessenten, Geschäfts- und Vertragspartner, Kunden.

  • Zwecke der Verarbeitung: Vertragliche Leistungen und Service, Kontaktanfragen und Kommunikation, Büro- und Organisationsverfahren, Verwaltung und Beantwortung von Anfragen, Sicherheitsmaßnahmen.

  • Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c. DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).

Kontaktaufnahme[nach oben]
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via soziale Medien) werden die Angaben der anfragenden Personen verarbeitet, soweit dies zur Beantwortung der Kontaktanfragen und etwaiger angefragter Maßnahmen erforderlich ist.

Die Beantwortung der Kontaktanfragen im Rahmen von vertraglichen oder vorvertraglichen Beziehungen erfolgt zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten oder zur Beantwortung von (vor)vertraglichen Anfragen und im Übrigen auf Grundlage der berechtigten Interessen an der Beantwortung der Anfragen.

  • Verarbeitete Datenarten: Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos).

  • Betroffene Personen: Kommunikationspartner.

  • Zwecke der Verarbeitung: Kontaktanfragen und Kommunikation.

  • Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).

Bereitstellung des Onlineangebotes und Webhosting[nach oben]
Um unser Onlineangebot sicher und effizient bereitstellen zu können, nehmen wir die Leistungen von einem oder mehreren Webhosting-Anbietern in Anspruch, von deren Servern (bzw. von ihnen verwalteten Servern) das Onlineangebot abgerufen werden kann. Zu diesen Zwecken können wir Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste sowie Sicherheitsleistungen und technische Wartungsleistungen in Anspruch nehmen.

Zu den im Rahmen der Bereitstellung des Hostingangebotes verarbeiteten Daten können alle die Nutzer unseres Onlineangebotes betreffenden Angaben gehören, die im Rahmen der Nutzung und der Kommunikation anfallen. Hierzu gehören regelmäßig die IP-Adresse, die notwendig ist, um die Inhalte von Onlineangeboten an Browser ausliefern zu können, und alle innerhalb unseres Onlineangebotes oder von Webseiten getätigten Eingaben.

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Wir selbst (bzw. unser Webhostinganbieter) erheben Daten zu jedem Zugriff auf den Server (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Serverlogfiles können die Adresse und Name der abgerufenen Webseiten und Dateien, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmengen, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) und im Regelfall IP-Adressen und der anfragende Provider gehören.

Die Serverlogfiles können zum einen zu Zwecken der Sicherheit eingesetzt werden, z.B., um eine Überlastung der Server zu vermeiden (insbesondere im Fall von missbräuchlichen Angriffen, sogenannten DDoS-Attacken) und zum anderen, um die Auslastung der Server und ihre Stabilität sicherzustellen.

  • Verarbeitete Datenarten: Inhaltsdaten (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos), Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).

  • Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).

  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).

Onlinemarketing[nach oben]
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zu Zwecken des Onlinemarketings, worunter insbesondere die Vermarktung von Werbeflächen oder Darstellung von werbenden und sonstigen Inhalten (zusammenfassend als "Inhalte" bezeichnet) anhand potentieller Interessen der Nutzer sowie die Messung ihrer Effektivität fallen kann.

Zu diesen Zwecken werden sogenannte Nutzerprofile angelegt und in einer Datei (sogenannte "Cookie") gespeichert oder ähnliche Verfahren genutzt, mittels derer die für die Darstellung der vorgenannten Inhalte relevante Angaben zum Nutzer gespeichert werden. Zu diesen Angaben können z.B. betrachtete Inhalte, besuchte Webseiten, genutzte Onlinenetzwerke, aber auch Kommunikationspartner und technische Angaben, wie der verwendete Browser, das verwendete Computersystem sowie Angaben zu Nutzungszeiten gehören. Sofern Nutzer in die Erhebung ihrer Standortdaten eingewilligt haben, können auch diese verarbeitet werden.

Es werden ebenfalls die IP-Adressen der Nutzer gespeichert. Jedoch nutzen wir zur Verfügung stehende IP-Masking-Verfahren (d.h., Pseudonymisierung durch Kürzung der IP-Adresse) zum Schutz der Nutzer. Generell werden im Rahmen des Onlinemarketingverfahren keine Klardaten der Nutzer (wie z.B. E-Mail-Adressen oder Namen) gespeichert, sondern Pseudonyme. D.h., wir als auch die Anbieter der Onlinemarketingverfahren kennen nicht die tatsächlich Identität der Nutzer, sondern nur die in deren Profilen gespeicherten Angaben.

Die Angaben in den Profilen werden im Regelfall in den Cookies oder mittels ähnlicher Verfahren gespeichert. Diese Cookies können später generell auch auf anderen Webseiten die dasselbe Onlinemarketingverfahren einsetzen, ausgelesen und zu Zwecken der Darstellung von Inhalten analysiert als auch mit weiteren Daten ergänzt und auf dem Server des Onlinemarketingverfahrensanbieters gespeichert werden.

Ausnahmsweise können Klardaten den Profilen zugeordnet werden. Das ist der Fall, wenn die Nutzer z.B. Mitglieder eines sozialen Netzwerks sind, dessen Onlinemarketingverfahren wir einsetzen und das Netzwerk die Profile der Nutzer im den vorgenannten Angaben verbindet. Wir bitten darum, zu beachten, dass Nutzer mit den Anbietern zusätzliche Abreden, z.B. durch Einwilligung im Rahmen der Registrierung, treffen können.

Wir erhalten grundsätzlich nur Zugang zu zusammengefassten Informationen über den Erfolg unserer Werbeanzeigen. Jedoch können wir im Rahmen sogenannter Konversionsmessungen prüfen, welche unserer Onlinemarketingverfahren zu einer sogenannten Konversion geführt haben, d.h. z.B., zu einem Vertragsschluss mit uns. Die Konversionsmessung wird alleine zur Analyse des Erfolgs unserer Marketingmaßnahmen verwendet.

Solange nicht anders angegeben, bitten wir Sie davon auszugehen, dass verwendete Cookies für einene Zeitraum von zwei Jahren gespeichert werden.

Hinweise zu Rechtsgrundlagen: Sofern wir die Nutzer um deren Einwilligung in den Einsatz der Drittanbieter bitten, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Daten die Einwilligung. Ansonsten werden die Daten der Nutzer auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an effizienten, wirtschaftlichen und empfängerfreundlichen Leistungen) verarbeitet. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die Informationen zur Verwendung von Cookies in dieser Datenschutzerklärung hinweisen.

Zielgruppenbildung mit Google Analytics: Wir setzen Google Analytics ein, um die durch innerhalb von Werbediensten Googles und seiner Partner geschalteten Anzeigen, nur solchen Nutzern anzuzeigen, die auch ein Interesse an unserem Onlineangebot gezeigt haben oder die bestimmte Merkmale (z.B. Interessen an bestimmten Themen oder Produkten, die anhand der besuchten Webseiten bestimmt werden) aufweisen, die wir an Google übermitteln (sog. "Remarketing-“, bzw. "Google-Analytics-Audiences“). Mit Hilfe der Remarketing Audiences möchten wir auch sicherstellen, dass unsere Anzeigen dem potentiellen Interesse der Nutzer entsprechen

Google Universal Analytics: Wir setzen Google Analytics in der Ausgestaltung als Universal-Analytics (https://support.google.com/analytics/answer/2790010?hl=de&ref_topic=6010376) ein. "Universal Analytics“ bezeichnet ein Verfahren von Google Analytics, bei dem die Nutzeranalyse auf Grundlage einer pseudonymen Nutzer-ID erfolgt und damit ein pseudonymes Profil des Nutzers mit Informationen aus der Nutzung verschiedener Geräten erstellt wird (sog. "Cross-Device-Tracking“).

Facebook-Pixel: Mit Hilfe des Facebook-Pixels ist es Facebook zum einen möglich, die Besucher unseres Onlineangebotes als Zielgruppe für die Darstellung von Anzeigen (sogenannte "Facebook-Ads") zu bestimmen. Dementsprechend setzen wir das Facebook-Pixel ein, um die durch uns geschalteten Facebook-Ads nur solchen Nutzern bei Facebook und innerhalb der Dienste der mit Facebook kooperierenden Partner (so genanntes "Audience Network" https://www.facebook.com/audiencenetwork) anzuzeigen, die auch ein Interesse an unserem Onlineangebot gezeigt haben oder die bestimmte Merkmale (z.B. Interesse an bestimmten Themen oder Produkten, die anhand der besuchten Webseiten ersichtlich werden) aufweisen, die wir an Facebook übermitteln (sogenannte "Custom Audiences“). Mit Hilfe des Facebook-Pixels möchten wir auch sicherstellen, dass unsere Facebook-Ads dem potentiellen Interesse der Nutzer entsprechen und nicht belästigend wirken. Mit Hilfe des Facebook-Pixels können wir ferner die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke nachvollziehen, indem wir sehen, ob Nutzer nach dem Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf unsere Webseite weitergeleitet wurden (sogenannte "Konversionsmessung“).

Erweiterter Abgleich für das Facebook-Pixel: Beim Einsatz des Facebook-Pixels wird die Zusatzfunktion "erweiterter Abgleich“ eingesetzt. In diesem Zusammenhang werden Daten, wie z.B. E-Mail-Adressen oder Facebook-IDs der Nutzer, zur Bildung von Zielgruppen (verschlüsselt) an Facebook übermittelt.

Facebook - Zielgruppen Bildung via Datenupload: Hochladen von Daten, wie z.B. Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Facebook-IDs bei der Plattform Facebook. Die Daten werden hierbei verschlüsselt. Der Hochladevorgang dient nur dazu, um den Inhabern der Daten oder Personen, deren Nutzerprofilen etwaigen Nutzerprofilen der Inhaber der Daten bei Facebook entsprechen, Werbeanzeigen anzuzeigen. Wir möchten damit sicherstellen, dass die Anzeigen nur Nutzern angezeigt werden, die ein Interesse an unseren Informationen und Leistungen haben.

  • Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen), Standortdaten (Daten, die den Standort des Endgeräts eines Endnutzers angeben), Sozialdaten (Daten, die dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) unterliegen und z.B. von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträger oder Versorgungsbehörden verarbeitet werden.).

  • Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten), Interessenten, Kunden, Beschäftigte (z.B. Angestellte, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter), Kommunikationspartner.

  • Zwecke der Verarbeitung: Tracking (z.B. interessens-/verhaltensbezogenes Profiling, Nutzung von Cookies), Remarketing, Besuchsaktionsauswertung, Interessenbasiertes und verhaltensbezogenes Marketing, Profiling (Erstellen von Nutzerprofilen), Konversionsmessung (Messung der Effektivität von Marketingmaßnahmen), Reichweitenmessung (z.B. Zugriffsstatistiken, Erkennung wiederkehrender Besucher), Cross-Device Tracking (geräteübergreifende Verarbeitung von Nutzerdaten für Marketingzwecke), Zielgruppenbildung (Bestimmung von für Marketingzwecke relevanten Zielgruppen oder sonstige Ausgabe von Inhalten), Klickverfolgung.

  • Sicherheitsmaßnahmen: IP-Masking (Pseudonymisierung der IP-Adresse).

  • Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).

  • Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Wir verweisen auf die Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter und die zu den Anbietern angegebenen Widerspruchsmöglichkeiten (sog. "Opt-Out"). Sofern keine explizite Opt-Out-Möglichkeit angegeben wurde, besteht zum einen die Möglichkeit, dass Sie Cookies in den Einstellungen Ihres Browsers abschalten. Hierdurch können jedoch Funktionen unseres Onlineangebotes eingeschränkt werden. Wir empfehlen daher zusätzlich die folgenden Opt-Out-Möglichkeiten, die zusammenfassend auf jeweilige Gebiete gerichtet angeboten werden:

    a) Europa: https://www.youronlinechoices.eu.
    b) Kanada: https://www.youradchoices.ca/choices.
    c) USA: https://www.aboutads.info/choices.
    d) Gebietsübergreifend: http://optout.aboutads.info.

Eingesetzte Dienste und Diensteanbieter:


Bewertungsplattformen[nach oben]
Wir nehmen an Bewertungsverfahren teil, um unsere Leistungen zu evaluieren, zu optimieren und zu bewerben. Wenn Nutzer uns über die beteiligten Bewertungsplattformen oder -verfahren bewerten oder anderweitig Feedback geben, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen und die Datenschutzhinweise der Anbieter. Im Regelfall setzt die Bewertung zudem eine Registrierung bei den jeweiligen Anbietern voraus.

Um sicherzustellen, dass die bewertenden Personen tatsächlich unsere Leistungen in Anspruch genommen haben, übermitteln wir mit Einwilligung der Kunden die hierzu erforderlichen Daten im Hinblick auf den Kunden und die in Anspruch genommene Leistung an die jeweilige Bewertungsplattform (einschließlich Name, E-Mail-Adresse und Bestellnummer bzw. Artikelnummer). Diese Daten werden alleine zur Verifizierung der Authentizität des Nutzers verwendet.

  • Verarbeitete Datenarten: Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie), Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).

  • Betroffene Personen: Kunden, Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).

  • Zwecke der Verarbeitung: Feedback (z.B. Sammeln von Feedback via Online-Formular).

  • Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).

Präsenzen in sozialen Netzwerken[nach oben]
Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke, um mit den dort aktiven Nutzern zu kommunizieren oder um dort Informationen über uns anzubieten.

Wir weisen darauf hin, dass dabei Daten der Nutzer außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich für die Nutzer Risiken ergeben, weil so z.B. die Durchsetzung der Rechte der Nutzer erschwert werden könnte. Im Hinblick auf US-Anbieter, die unter dem Privacy-Shield zertifiziert sind oder vergleichbare Garantien eines sicheren Datenschutzniveaus bieten, weisen wir darauf hin, dass sie sich damit verpflichten, die Datenschutzstandards der EU einzuhalten.

Ferner werden die Daten der Nutzer innerhalb sozialer Netzwerke im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können z.B. anhand des Nutzungsverhaltens und sich daraus ergebender Interessen der Nutzer Nutzungsprofile erstellt werden. Die Nutzungsprofile können wiederum verwendet werden, um z.B. Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Netzwerke zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies auf den Rechnern der Nutzer gespeichert, in denen das Nutzungsverhalten und die Interessen der Nutzer gespeichert werden. Ferner können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von den Nutzern verwendeten Geräte gespeichert werden (insbesondere, wenn die Nutzer Mitglieder der jeweiligen Plattformen sind und bei diesen eingeloggt sind).

Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungsformen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) verweisen wir auf die Datenschutzerklärungen und Angaben der Betreiber der jeweiligen Netzwerke.

Auch im Fall von Auskunftsanfragen und der Geltendmachung von Betroffenenrechten weisen wir darauf hin, dass diese am effektivsten bei den Anbietern geltend gemacht werden können. Nur die Anbieter haben jeweils Zugriff auf die Daten der Nutzer und können direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen und Auskünfte geben. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, dann können Sie sich an uns wenden.

  • Verarbeitete Datenarten: Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos), Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).

  • Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).

  • Zwecke der Verarbeitung: Kontaktanfragen und Kommunikation, Tracking (z.B. interessens-/verhaltensbezogenes Profiling, Nutzung von Cookies), Remarketing, Reichweitenmessung (z.B. Zugriffsstatistiken, Erkennung wiederkehrender Besucher).

  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).

Eingesetzte Dienste und Diensteanbieter:


Plugins und eingebettete Funktionen sowie Inhalte[nach oben]
Wir binden in unser Onlineangebot Funktions- und Inhaltselemente ein, die von den Servern ihrer jeweiligen Anbieter (nachfolgend bezeichnet als "Drittanbieter”) bezogen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Grafiken, Videos oder Social-Media-Schaltflächen sowie Beiträge handeln (nachfolgend einheitlich bezeichnet als "Inhalte”).

Die Einbindung setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte die IP-Adresse der Nutzer verarbeiten, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte oder Funktionen erforderlich. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner sogenannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als "Web Beacons" bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die "Pixel-Tags" können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Webseite, ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und zum Betriebssystem, zu verweisenden Webseiten, zur Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.

Hinweise zu Rechtsgrundlagen: Sofern wir die Nutzer um deren Einwilligung in den Einsatz der Drittanbieter bitten, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Daten die Einwilligung. Ansonsten werden die Daten der Nutzer auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an effizienten, wirtschaftlichen und empfängerfreundlichen Leistungen) verarbeitet. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die Informationen zur Verwendung von Cookies in dieser Datenschutzerklärung hinweisen.

  • Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).

  • Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).

  • Zwecke der Verarbeitung: Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit, Vertragliche Leistungen und Service.

  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).

Eingesetzte Dienste und Diensteanbieter:


Änderung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung[nach oben]
Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.

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KfW 55 Effizienzhaus: Diese Anforderungen gelten für eine Förderung

Die KfW-Bank vergibt Förderungen für Häuser, die besonders energieeffizient sind und somit die Umwelt schonen. Eine dieser Stufen ist das KfW-Effizienzhaus 55. Es zeichnet sich durch einen hohen energetischen Standard aus und wird deshalb staatlich gefördert.
Die hohen Förderungen können sowohl für Neubauten als auch für energieeffizientes Sanieren durch die KfW vergeben werden. Um diese in Anspruch zu nehmen, muss Ihr Haus allerdings nachweislich die hohen Standards dieser Klasse erfüllen.

Wofür steht die Bezeichnung KfW-Effizienzhaus 55?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat verschiedene Effizienzhaus-Stufen erstellt, die angeben, wie hoch die Energieeffizienz eines Gebäudes ist. Bei dem KfW-55-Standard handelt es sich um eine der niedrigen Effizienzklassen. Sie können für die Sanierung oder den Neubau eine Förderung durch die KfW erhalten – die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Klasse.
Ein KfW-Effizienzhaus 55 benötigt nur 55 Prozent der Energie, die die Mindestanforderung für einen Neubau wäre. Dabei geht die KfW von dem Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) aus. Es wird ermittelt, wie hoch der Energiebedarf für ein Haus dieser Größe maximal sein dürfte. Ist ein Haus aber so effizient, dass es nur 55 Prozent davon benötigt, gibt es eine Förderung.
Der Grundgedanke ist folgender: Um die Umwelt zu schonen, ist die Einsparung von Energie ein wichtiges Thema. Sind in einem Haus beispielsweise sehr alte Fenster vorhanden, entweicht dadurch viel Wärme. Folglich muss mehr geheizt werden, wodurch Emissionen entstehen, die die Umwelt belasten. Mit einem Effizienzhaus sparen Sie also Energie ein und schonen die Umwelt – das belohnt der Staat mit Zuschüssen, günstigen Krediten und Förderungen. Energieeffizientes Bauen und Umbauen wird damit deutlich attraktiver.

Welche weiteren Effizienzhaus-Standard gibt es bei der KfW?

Im Juli 2021 gab es eine kleine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude und Wohngebäude (BEG WG). Die Konditionen für Antragsteller wurden verbessert. Der Fokus wurde auch in der Bezeichnung auf die Effizienz gelegt: Man spricht nun nicht mehr von einem KfW Haus, sondern von einem Effizienzhaus.
Der KfW-Effizienzhaus-Standard umfasst neben der Klasse 55 weitere Stufen:
  • KfW Effizienzhaus 100: Benötigt genau so viel Energie ein GEG-Neubau
  • KfW Effizienzhaus 85: Benötigt 85 Prozent der Energie eines GEG-Neubaus
  • KfW Effizienzhaus 70: Benötigt 70 Prozent der Energie eines GEG-Neubaus
  • KfW Effizienzhaus 55: Benötigt 55 Prozent der Energie eines GEG-Neubaus
  • KfW Effizienzhaus 40: Benötigt 40 Prozent der Energie eines GEG-Neubaus
Die Zahl am Ende gibt also immer an, wie hoch der Energiebedarf im Vergleich zu einem GEG-Neubau ist. Für die Förderung gibt es einige Einschränkungen: Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, können für die Stufen 100, 85, 70 und 55 eine Förderung erhalten. Neubauten erhalten für die Klassen 55 und 40 Förderungen. Seit der Reform 2021 gibt es nun auch noch eine weitere Energieeffizienzklasse: 40 Plus. Hier sind die Konditionen für Sie sogar noch besser. Gleichzeitig ist mit den Neuerungen das KfW-Effizienzhaus 115 weggefallen.

Welche Anforderungen gelten für die KfW 55 Förderung?

Möchten Sie ein Effizienzhaus kaufen oder eine bestehende Immobilie zu einem Effizienzhaus umbauen, dann können Sie dafür einen Zuschuss oder einen günstigen Kredit von der KfW erhalten. Dafür gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen, die zwingend erfüllt werden müssen.

Primärenergiebedarf

Das erste Kriterium für eine Förderung durch die KfW ist der Primärenergiebedarf. Es handelt sich dabei um die Menge an Energie, die den Endenergiebedarf eines Hauses deckt. Gerechnet wird dabei immer mit tatsächlichen Werten: Es geht um die konkrete Menge an Energie, die ein Haus tatsächlich verbraucht.
Das ist ein wichtiger Faktor in Sachen Umwelt. Die Erzeugung von Energie verursacht Emissionen und Belastungen für die Umwelt. Das Ziel ist es, den Energiebedarf von Häusern möglichst gering zu halten. Das funktioniert am besten über erneuerbare Energien, die Hausbesitzern damit schmackhaft gemacht werden sollen.
Der Primärenergiebedarf darf bei einem KfW-Effizienzhaus 55 maximal 55 % betragen – daher stammt auch die Angabe "55".

Transmissionswärmeverlust

Der zweite entscheidende Kennwert für eine Förderung ist der Transmissionswärmeverlust. Dieser Wert gibt an, wie viel Wärme über die Wände, das Dach, die Fenster und die Türen verliert. Je kleiner dieser Wert ist, umso weniger Wärme geht verloren – das sollte bei energieeffizientem Bauen immer das Ziel sein. Sind Fenster, Türen und Co. dicht, bleibt die Wärme im Haus und die Heizkosten sinken.
Bei einem KfW Effizienzhaus 55 darf der Transmissionswärmeverlust maximal bei 70 % liegen. Bei der genauen Berechnung hilft Ihnen ein Energie-Effizient-Experte. Sie benötigen nämlich die U-Werte der einzelnen Bauteile in Ihrem Haus und müssen dann verschiedene Temperaturmessungen durchführen.
Nur, wenn beide Faktoren die Richtlinien der KfW erfüllen, können Sie einen zinsgünstigen Kredit oder eine Förderung erhalten.

Wie kann ich die Energieeffizienz meines Gebäudes verbessern?

Möchten Sie energieeffizient Bauen oder umbauen, gibt es dabei einiges zu beachten. Es sind verschiedene Faktoren, die miteinander kombiniert werden müssen. Besonders wichtig sind die Heizung, die Lüftung und die Dämmung.
Die Heizung ist in vielen Häusern ein großes Thema. Öl und Gas gelten als umweltschädlich – die Preise werden immer teurer und alte Modelle aussortiert. Damit soll der Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen vorangetrieben werden.
Wärmepumpen und Holzpelletheizungen gelten als besonders bekömmlich für die Umwelt. Sie verursachen nur wenige Emissionen und sind deshalb wesentlich empfehlenswerter als Öl oder Gas. Sie können zudem mit Photovoltaik-Anlagen kombiniert werden, wodurch sogar noch weniger Belastungen für die Umwelt anfallen.
In Bezug auf die Lüftung empfehlen sich sogenannte Luft-Wasser-Wärmepumpen. Sie gewinnen Wärme aus der Luft, die dann genutzt wird, um Ihr Wasser zu erhitzen. Das ist besonders sparsam und senkt zudem Ihre Kosten.
Um den KfW 55 Standard zu erfüllen und einen günstigen Kredit zu erhalten, muss aber auch die Dämmung stimmen – das ist einer der größten Knackpunkte in vielen Häusern. Entweicht durch die Wände und die Fenster viel Wärme, wirkt sich das negativ auf Ihre Energiebilanz aus und könnte verhindern, dass Sie eine Förderung erhalten.
Die Wände sollten nach modernstem Standard gedämmt sein – achten Sie dabei aber auch darauf, dass die Dämmung zum Haus passt. Werden ältere Gebäude plötzlich stark gedämmt, kann das das Raumklima zerstören.
Das gilt ebenfalls für die Fenster. Alte Modelle sind häufig undicht. Wärme entweicht und Kälte drängt ins Innere – das ist ebenfalls sehr schlecht für Ihre Energiebilanz. Um den Kredit zu erhalten, kann es also nötig werden, die Fenster auszutauschen. Bei einem neuen Gebäude sollte zu Materialien mit einer guten Wärmedämmung gegriffen werden. Gerade Holzfenster überzeugen mit fantastischen Werten.
Möchten Sie Ihr Haus als Effizienzhaus 55 einstufen lassen und einen günstigen Kredit für die Sanierung erhalten, müssen Sie sich detailliert mit Ihrer Energiebilanz beschäftigen. Es gilt herauszufinden, wo Energie verloren geht und was Sie dagegen tun können. Die Umrüstung auf erneuerbare Energien trägt dazu einen großen Teil bei.

Wie hoch ist die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 55?

Die Förderung für ein KfW 55 Haus kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Primärenergiebedarf sowie der Transmissionswärmeverlust die vorgegebenen Grenzwerte erfüllen. Ist das der Fall wählen Sie pro Wohneinheit zwischen zwei Förderungsmöglichkeiten:
  • Maximal 120.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 15 %
  • Maximal 18.000 Euro Investitionszuschuss
Sie können nur eine der beiden Förderungen in Anspruch nehmen. Sind die gemessenen Werte in Ihrem Haus sogar so gut, dass es als Effizienzhaus 40 oder 40 Plus eingestuft wird, können Sie mit noch höheren Zuschüssen rechnen.

Wie wird eine Förderung beantragt?

Das Förderprogramm KfW 55 ist für Hausbesitzer eine gute Möglichkeit, energetisch zu sanieren und dabei Kosten zu sparen. Dafür hat die KfW aber eine weitere Bedingung: Sie müssen einen Energie-Effizienz-Experten zur Seite ziehen. Der Grund dafür ist einfach – für Privatpersonen ohne Fachwissen ist es nicht möglich, die energieeffiziente Sanierung zu planen.
Und genau das ist bei einem solchen Projekt so wichtig: die Planung. Dafür ist es wichtig, dass Sie sich an einen zugelassenen Experten werden. Die Deutschen Energie-Agentur hat dafür eine spezielle Übersicht erstellt.
Möchten Sie eine Förderung durch die KfW beantragen, dann übernimmt das Ihr Energie-Effizienz-Berater für Sie. Sie müssen sich also gar nicht mit den Formularen beschäftigen. Das übernimmt der erfahrene Experte an Ihrer Seite für Sie.

KfW Effizienzhaus 40

Gebäude, die besonders energiesparend sind, können durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert werden. Dafür wurde eine spezielle Skala angelegt: die Effizienzhaus-Stufen. Je niedriger der Verbrauch von Energie ist, umso besser ist die Klasse.
Das KfW Effizienzhaus 40 ist besonders energiesparend und kann deshalb umfangreich gefördert werden. Gerade bei Neubauten ist es im Rahmen der Energiewende besonders wichtig, dass auf die Energieeffizienz des Gebäudes geachtet wird. Welche Kriterien dafür erfüllt werden müssen, wie hoch die Förderungen sein können und wie Sie diese beantragen, erfahren Sie hier.

Was versteht man unter einem Effizienzhaus?

Effizienzhäuser zeichnen sich, wie der Name bereits zeigt, dadurch aus, dass sie besonders energieeffizient sind. Das ist auch der Grund dafür, dass Sie durch die KfW gefördert werden können. Um das Klima zu schützen, müssen wir verstärkt auf unseren Energieverbrauch achten. Bauen Sie ein Effizienzhaus, profitiert also nicht nur Ihr Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.
Dafür sind zwei Kriterien entscheidend: Der Primärenergiebedarf und der Transmissionsverlust. Nur wenn beide Werte den Vorgaben für die Stufe KfW 50 entsprechen, kann eine Förderung genehmigt werden.

Was bedeutet Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie hoch der Gesamtenergiebedarf für Ihr Haus ist. Dazu zählen insbesondere die Energie, die für:
  • Heizen
  • Lüften
  • Warmwasserverbrauch
aufgebracht werden muss. Dabei werden die Werte Ihres Hauses als Grundlage genommen. Hinzu kommen aber noch weitere Zahlen. Der Primärenergiebedarf bezieht nämlich auch den Energieaufwand für vorgelagerte Prozesse mit ein. Das ist beispielsweise der Transport von Strom oder Gas zu Ihrem Haus.

Was gibt der Transmissionswärmeverlust an?

Wie viel Wärmeenergie Ihr Haus über die Gebäudehülle verliert, gibt der Transmissionswärmeverlust an. Bei älteren Häusern kann es sein, dass durch die Fenster, das Dach und die Wände bei einer beheizten Immobilie viel Wärme verloren geht.
Das ist nicht energieeffizient: Sie heizen und heizen und es wird trotzdem nicht warm. Heizen verursacht Emissionen, die sich negativ auf das Klima auswirken. Deshalb gehört es zu den Effizienzhaus-Standards, dass nur wenig Wärme über die Gebäudehülle verloren gehen darf, um eine Förderung zu erhalten.

Was zeichnet ein KfW 40 Effizienzhaus aus?

Ein KfW-Effizienzhaus 40 ist ein Gebäude mit einem besonders niedrigen Energieverbrauch – es zählt sogar schon zu den Passivhäusern. Jede Klasse der KfW hat bestimmte Kriterien und Richtwerte, die eingehalten werden müssen.
Dabei wird immer von einem sogenannten Referenzgebäude ausgegangen. Dieses entspricht immer den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Es handelt sich somit nicht um alte Häuser ohne Dämmung. Ihre Immobilie wird dann mit diesem Standard verglichen – sie verbraucht dann beispielsweise nur 40 % der Primärenergie des Referenzgebäudes oder weißt lediglich einen Transmissionswärmeverlust von 70 % auf.
Grundsätzlich gilt: Je niedriger Ihre Werte sind, umso besser ist das für Sie und eine mögliche Förderung durch die KfW. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Werte bei Neubauten höchstens 75 % betragen dürfen. Benötigt Ihr Haus beispielsweise 80 % der Primärenergie des Referenzgebäudes, müssen Sie nochmal nachbessern, denn Sie erfüllen den energetischen Standard der Zeit nicht.
Um den KfW-40-Standard zu erreichen, gelten folgende Vorgaben:
  • Der Primärenergiebedarf darf höchstens 40 % betragen.
  • Der Transmissionswärmeverlust darf maximal bei 55 % liegen.
Mit diesen Werten gilt Ihr Haus als Passivhaus und ist besonders energieeffizient. Es braucht 60 % weniger Energie als das Referenzgebäude und ist somit sehr sparsam – das wird sich im Laufe der Jahre auch finanziell bemerkbar machen.

Welche weiteren Stufen gibt es?

Neben der Stufe KfW 40 gibt es weitere Stufen, die gefördert werden können. Dabei handelt es sich um folgende:
  • KfW-Effizienzhaus 55: Höchstens 55 % Primärenergiebedarf und 70 % Transmissionswärmeverlust
  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus: Höchstens 40 % Primärenergiebedarf und 55 % Transmissionswärmeverlust
Die Vorgaben für das KfW-Effizienzhaus 40 und das KfW-Effizienzhaus 40 Plus sind also gleich. Letzteres muss aber eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und einer stromerzeugenden Anlage in Kombination mit einem Batteriespeicher verfügen. Das kann sich lohnen, denn die Zuschüsse und Förderungen sind für das KfW-Effizienzhaus 40 Plus noch etwas höher.
Zudem gibt es für das Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 55 die Möglichkeit, die Stufen um die Erneuerbare-Energien-Klasse und die Nachhaltigkeits-Klasse zu ergänzen. Diese sind nämlich mit höheren Förderungen verbunden.

Was sind Erneuerbare-Energien-Klassen und Nachhaltigkeits-Klassen?

Neben den oben genannten Klassen die KfW-Effizienzhäuser, gibt es zwei weitere Klassen: Die Erneuerbare-Energien-Klasse und die Nachhaltigkeits-Klasse. Beide wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude eingeführt und sollen energieeffizientes Bauen noch attraktiver machen.
Die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllen Sie, wenn die Heizungsanlage auf Basis erneuerbaren Energien bei Ihrem Neubau mindestens 55 % der Energie deckt, die Ihr Gebäude braucht. Sie können zudem die Nachhaltigkeits-Klasse erreichen: Dafür benötigen Sie das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude", dessen Erstellung ebenfalls gefördert wird.
Es handelt sich dabei um ein staatliches Qualitätssiegel, für das Sie allgemeine und besondere Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden erfüllen müssen. Das wird unabhängig nach der Fertigstellung des Baus geprüft. Erhalten Sie dieses Siegel erhöht sich dadurch der Zuschuss, den Sie durch die KfW erhalten.

Wie sehen die Förderungen für ein Effizienzhaus KfW 40 aus?

Erfüllt Ihr Neubau alle Voraussetzungen für die Stufe KfW 40, beträgt der maximale Investitionszuschuss durch die KfW 24.000 Euro. Entscheiden Sie sich für einen Kredit, beträgt dieser maximal 120.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 20 %.
Erfüllt Ihr Neubau auch die Erneuerbare-Energien-Klasse oder die Nachhaltigkeits-Klasse, fällt die Förderung sogar noch höher aus. Es sind 150.000 Euro Kreditbetrag mit einem Tilgungszuschuss von 22,5 % möglich. Der Investitionszuschuss kann sogar 33.750 Euro betragen.
Prüfen Sie, ob nicht auch eine Einstufung als KfW 40 Plus Haus möglich ist. Am besten überlegen Sie schon direkt bei der Planung, ob die Voraussetzungen dafür (Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und einer stromerzeugenden Anlage in Kombination mit einem Batteriespeicher) sich für Sie lohnen.
Ist das der Fall, dann lassen Sie Ihr Haus als KfW 40 Plus einstufen: Der maximale Kreditzuschuss beträgt dann 150.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 25 %. Alternativ kann ein Investitionszuschuss von 37.500 Euro in Anspruch genommen werden. Es lohnt sich also, ein Gebäude so energieeffizient wie möglich zu gestalten.

Wie werden KfW-Effizienzhäuser gebaut?

Ein KfW-Effizienzhaus muss besondere Vorgaben rund um die Energie erfüllen – für Passivhäuser die die Stufe KfW 40 gelten sogar noch strengere Werte. Beim Bau kommt es dafür beispielsweise auf die Dämmung an. Sie sollte sich über das gesamte Gebäude erstrecken und ausreichend dick sein.
Die Fenster sind ebenfalls ein wichtiger Faktor: Sie werden mit den Jahren undicht. Hier entweicht dann Wärme, was dazu führt, dass Sie mehr Energie erzeugen müssen. Auch Zweifachverglaste Fenster sind nicht ideal, wenn Sie ein Passivhaus bauen. Sie entscheiden sich am besten für Fenster mit Dreifachverglasung.
Bei der Heizungsanlage sollten Sie auf erneuerbare Energien setzen. Umweltwärme ist dafür eine gute Lösung, bei der beispielsweise Wärmepumpen genutzt werden. Solarenergie unterstützt bei der Warmwasserbereitung und unterstützt außerdem die Heizung mit zusätzlicher Energie.
Zu guter Letzt sollten Sie auch bei Ihrem Dach genauer hinschauen. Hier muss ebenfalls eine geeignete Dämmung eingebaut werden, um den Austritt von Wärme zu vermeiden. All das sind Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Haus energieeffizienter gestalten und den Standard für ein KfW 40 Haus erfüllen.

Wie wird eine Förderung für ein KfW-Effizienzhaus beantragt?

Möchten Sie ein Passivhaus bauen und dabei eine Förderung erhalten, benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite. Das ist zum einen für die Planung wichtig: Die Anforderungen für KfW-Effizienzhäuser sind hoch. Diese als Laie ohne Erfahrung zu erfüllen, ist sehr schwer. Die KfW gibt selbst auf Ihrer Website an, dass die Planung von Effizienzhäusern das A und O ist.
Zum anderen benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten, um eine Förderung zu beantragen. Das ist Ihnen als Privatperson nicht möglich. Eine solche Baubegleitung kann wiederum auch gefördert werden.
Suchen Sie einen Energieeffizienz-Experten, können Sie dafür das Portal "EnergieeffizienzExperten" nutzen. Hier finden Sie zertifizierte Experten in Ihrer Nähe.

Einbruchschutz erhöhen und Zuschuss von der KfW erhalten

Das Thema Sicherheit wird ein immer wichtigeres Thema. Das eigene Zuhause vor Einbrüchen zu sichern, gibt Ihnen ein gutes Gefühl und schützt Ihr Hab und Gut. Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme an – darunter auch zwei für alle Maßnahmen, die den Einbruchschutz Ihrer Immobilie erhöhen. Sie entscheiden sich dabei zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit.

Wie wird der Einbruchschutz erhöht?

Möchten Sie den Einbruchschutz an Ihrem Haus erhöhen, stehen Ihnen dafür verschiedene Maßnahmen zur Auswahl. Im Fokus sollte dabei immer eine mechanische Sicherung stehen. Damit ist gemeint, dass Sie beispielweise Ihre Fenster sichern. Gerade in unteren Geschossen sind diese häufig der Ansatzpunkt für Einbrecher.
Selbiges gilt für Türen: Alte Türen mit einer niedrigen Widerstandklasse sind für Kriminelle eine willkommene Einladung. Vor allem Kellertüren an dunklen und schlecht einsehbaren Teilen eines Grundstücks können schnell zur Gefahr werden.
Viele Einbrüche scheitern daran, dass die mechanischen Sicherungen nicht überwunden werden können. Das gilt nicht nur für Fenster und Türen, sondern auch für Alarmanlagen oder einbruchhemmende Rollläden.

Welche Einbruchschutz-Maßnahmen gibt es?

Die KfW stellt auf ihrer Website eine Auflistung verschiedener Maßnahmen bereit, mit denen Sie Ihren Einbruchschutz erhöhen können. Dabei handelt es sich auch um jene Maßnahmen, die gefördert bzw. bezuschusst werden können:
  • Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
  • Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren
  • Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Alarmanlagen
  • Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Diese Maßnahmen setzen genau an den Stellen an, die für Einbrecher interessant sind. Bauen Sie beispielsweise eine einbruchhemmende Eingangstür ein, ist diese ein großes Hindernis für Kriminelle. Sie verträgt deutlich mehr Widerstand, was Einbrecher Zeit kostet. Dauert es lange, in ein Haus zu gelangen, schlägt das Einbrecher häufig in die Flucht.
Beliebte Ansatzpunkte für Einbrecher sind zudem Garagen, die über eine Tür mit dem Haus verbunden sind. Hier wird oft leichtsinnig gehandelt und auf weniger sichere Türen gesetzt. Das ist ein Trugschluss, denn herkömmliche Garagentore sind für Einbrecher leicht zu überwinden. Hier gilt es also nicht nur auf eine sichere Verbindungstür zu setzen, sondern auch gleich ein einbruchhemmendes Garagentor einzubauen.
Ihre mechanischen Sicherungen können Sie wunderbar um eine Alarmanlage ergänzen – auch diese gehört zu den förderfähigen Maßnahmen. Sie verhindern zwar keinen Einbruch, erhöhen aber die Chance, dass ein Einbrecher verjagt oder sogar gefasst wird. Sie haben deshalb auch eine abschreckende Wirkung.
Sie sehen: Möchten Sie Ihr Haus sicherer machen, gibt es für verschiedensten Maßnahmen Förderungen durch die KfW. Wichtig ist, dass diese zu Ihrem Haus passen und die Vorgaben und Normen der KfW erfüllen.

Vorgaben und Normen: Wichtig für Ihre Förderung durch die KfW

Wer eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich vorab genau über die Vorgaben und Normen informieren. Der Einbruchschutz wird nämlich nur dann erhöht, wenn die passenden Maßnahmen getroffen werden – wer einfach eine neue Haustür oder neue Fenster einbaut, kann noch lange nicht mit einem KfW-Zuschuss rechnen.
Die eingebauten Bauteile müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Nur dann kann sichergestellt werden, dass der Einbruchschutz erhöht wird und die KfW den Umbau fördert.

DIN-Normen

Es gibt verschiedene DIN-Normen, die angeben, wie hoch die einbruchhemmende Wirkung von einzelnen Bauteilen ist. Hersteller können Ihre Produkte dafür in einem speziellen Prüfverfahren testen lassen. Sie erhalten dann ein Zertifikat, dass sie eine gewisse DIN-Norm erfüllen. Für Sie als Verbraucher hat das den Vorteil, dass Sie sich sicher über eine gute Qualität sein können.
Für die einzelnen förderfähigen Maßnahmen gibt es verschiedene DIN-Normane, die erfüllt sein sollten. Für einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren gilt beispielsweise DIN EN 1627. Bei Fenstern ist es DIN 18104. Bevor Sie eine KfW-Förderung beantragen, sollten Sie die technischen Mindestanforderungen genau lesen und anschließend nach passenden Bauteilen Ausschau halten. Dann sollte einer Förderung nichts mehr im Wege stehen.

Widerstandsklassen

Widerstandsklassen geben an, wie hoch der Widerstand eines Produktes bei Einbrüchen ist. Sie werden in WK oder auch in RC angegeben. Sie reichen von 1 bis 6. Umso höher die Klasse ist, desto höher ist der Einbruchschutz. Neben der Widerstandsklasse ist auch der fachgerechte Einbau ein Kriterium der KfW für eine Förderung.
Um diese zu erhalten, müssen Fenster und Türen mindestens wie Widerstandsklasse RC 2 aufweisen. Die Voraussetzung für diese Zertifizierung ist, dass das Bauteil einem Einbruchversuch mindestens drei Minuten standhält. Getestet wird dies mit einfachen Werkzeugen. Je höher die Widerstandsklasse ist, desto länger brauchen Einbrecher dafür, dass Bauteil aufzubrechen.

U-Werte

Der U-Wert gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten an. Sie lesen daran ab, wie viel Wärmeenergie pro Quadratmeter bei einem Grad Temperaturunterschied durch ein Bauteil entweicht. Ein niedriger U-Wert gibt also an, dass wenig Energie durch Fenster oder Türen entweicht. Um eine KfW-Förderung zu erhalten, dürfen Türen beispielsweise einen U-Wert von maximal 1,3 W aufweisen.

Welche KfW-Programme gibt es für den Einbruchschutz?

Möchten Sie einen Zuschuss oder eine Förderung durch die KfW erhalten, stehen Ihnen dazu für die Erhöhung des Einbruchschutzes zwei Programme zur Auswahl. Dabei handelt sich um den Zuschuss "455-E" sowie um den Kredit "Altersgerecht Umbauen". Über das KfW-Zuschussportal können Sie Ihre Förderung einfach und unkompliziert beantragen.

Zuschuss 455-E für den Einbruchschutz

Erhöhen Sie den Schutz Ihrer Immobilie, können Sie dafür einen Zuschuss durch die KfW erhalten. Dieser bezieht sich auf alle oben aufgeführten Maßnahmen, die den Einbruchschutz erhöhen und die Vorgaben der KfW erhöhen. Dieser Zuschuss kann sowohl von Eigentümern als auch von Mietern in Anspruch genommen werden.
Er beträgt maximal 1.600 Euro und wird direkt durch die KfW-Bank an Sie ausgezahlt. Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihren Ausgaben. Sie erhalten somit eine KfW-Förderung zwischen 10 und 20 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Das gilt allerdings nur, wenn Ihre Ausgaben mehr als 500 Euro betragen.

Kredit 159 Altersgerecht Umbauen

Die KfW unterstützt Ihre Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auch mit dem Kredit "Altersgerecht Umbauen". Dieser bezieht sich auf den Abbau von Barrieren, einen besseren Wohnkomfort und die Verbesserung des Einbruchschutzes. Wichtig dabei ist, dass dieser Kredit unabhängig von Ihrem Alter vergeben wird.
Das ist nur fair, denn mit dem Programm "altersgerecht Umbauen" sollen gerade ältere Menschen unterstützt werden, die Ihr Zuhause an Ihre Bedürfnisse anpassen möchten. Dafür kann ein Kredit von bis zu 50.000 Euro vergeben werden. Dieser kann sowohl von Eigentümern als auch von Mietern in Anspruch genommen werden.
Klingen die Förderprogramme der KfW für Sie interessant, können Sie über das KfW-Zuschussportal online Ihren Antrag einreichen. Hier wird schon vorab geprüft, ob eine Förderung überhaupt in Frage kommt und ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ist das der Fall, erhalten Sie eine KfW-Förderung und können sich über finanzielle Unterstützung freuen.

KfW-Förderung für Haustüren: Zuschuss für den Einbruchschutz

Der Einbruchschutz ist in vielen Gebäuden ein wichtiges Thema. Häufig ist die Haustür eine der größten Schwachstellen und somit ein leichter Ansatzpunkt für Einbrecher. Um dem entgegenzuwirken unterstützt Sie die KfW: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt einen Zuschuss für den Einbau neuer Haustüren.
Es ist ebenfalls möglich, einen Kredit durch die KfW zu erhalten. Informieren Sie sich vor der Durchführung der Maßnahme darüber, ob eine Förderung für Sie möglich ist. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, erfahren Sie hier.

Sichere Haustür einbauen und den Einbruchschutz erhöhen

Für den Einbruchschutz Ihres Hauses sind mechanische Sicherungen das A und O. Das betrifft die Fenster und die Haustür. Beides sind beliebte Ansatzstellen für Einbrecher. Stoßen Sie hier auf wirksame Sicherungen, geben sie auf: Somit bleiben weit über ein Drittel aller Einbruchsversuche derzeit erfolglos.
Mit einer neuen Tür erhöhen Sie den Schutz effektiv. Das kann entweder als Einzelmaßnahme durchgeführt werden oder im Rahmen einer energetischen Sanierung stattfinden. Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Thema Einbruchschutz beschäftigen und prüfen, wie Ihr Gebäude diesbezüglich aufgestellt ist. Vorsicht ist hierbei besser als Nachsicht.

Kann der Einbau durch die KfW gefördert werden?

Ja, es gibt staatliche Förderungen durch die KfW für den Einbau einer Haustür für einen besseren Einbruchschutz. Es gibt verschiedene KfW-Förderungen und Kredite, die dafür in Frage kommen. Das sind im Überblick:
  • Förderprogramm Nr. 455-E: "Investitionszuschuss – Einbruchschutz"
  • Kredit 159: "Altersgerecht Umbauen - Kredit"
Die KfW vergibt also nicht nur zinsgünstige Kredite, sondern auch Zuschüsse für Maßnahmen, die den Einbruchschutz erhöhen. Das Förderprogramm 455-E bezieht sich auf diverse Maßnahmen im Bereich der einbruchshemmenden Türen und Fenster. Hierzu gehören sowohl einbruchhemmende Wohnungs-, Haus- und Nebeneingangstüren aber auch Garagentore, Rollläden und viele weitere. Dafür kann es einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro geben.
Das Kreditprogramm 159 "Altersgerecht Umbauen" beinhaltet einen Förderungskredit bis zu 50.000 Euro und bezieht sich auf Maßnahmen wie die Erhöhung der Barrierefreiheit in einem Haus und den verbesserten Einbruchschutz

Welche Voraussetzungen muss eine neue Haustür erfüllen, um in ein Förderprogramm der KfW zu passen?

Um eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss die neue Haustür einige Mindestanforderungen für den Einbruchschutz erfüllen. Eine Förderung kann nur dann bewilligt werden, wenn der Austausch nachweislich zu mehr Sicherheit führt. Dafür gibt es drei wesentliche Punkte, die für die Tür entscheidend sind.
Ein wichtiger Punkt dabei ist die Widerstandsklasse. Diese wird gerne als WK oder RC abgekürzt und gibt an, wie hoch der Widerstand der Tür bei einem Einbruchsversuch ist. Die Klassen reichen von 1 bis 6 – je höher die Klasse ist, desto sicherer ist die Tür.
Es ist ratsam, mindestens eine Tür mit der Widerstandklasse RC 2 nach DIN EN 1627 zu wählen. Das gilt nicht nur, um Ihr Haus zu schützen, sondern auch, um eine Förderung durch die KfW erhalten zu können. RC 2 ist nämlich für Haustüren als auch für Fenster die Mindestvoraussetzung, um einen Zuschuss erhalten zu können.
Der zweite wichtige Punkt der Förderprogramme ist der UD-Wert der Tür. Wie hoch dieser maximal sein darf, hängt von der jeweiligen Förderung ab, die Sie in Anspruch nehmen möchten. Bei den meisten KfW-Förderungen darf dieser nicht höher als 1,3 sein.

Welche Widerstandsklassen sind empfehlenswert?

Haustüren sind ein wichtiger Faktor in Sachen Einbruchschutz. Bei einer Neuanschaffung sollten Sie also unbedingt darauf achten, die Sicherheit im Blick zu behalten. Praktisch, dass die Widerstandklassen Ihnen dafür einen verlässlichen Indikator bieten.
Sie reichen von 1-6: Ab der Widerstandklasse 2 kann es eine KfW-Förderung geben. RC 1 gilt nämlich nicht als ausreichend sicher, sodass die KfW keinen Grund für die Förderung sieht. Bei einer Tür mit RC 2 dauert es im Schnitt drei Minuten, diese mit verschiedenen Hilfsmitteln aufzubrechen. Bei RC 3 sind es fünf Minuten und bei RC4 sogar zehn.
Experten empfehlen, für private Wohnräume RC 2, RC 3 oder RC 4 zu wählen. Die höheren Widerstandsklassen eignen sich für Gewerberäume mit einem besonders hohen Sicherheitsniveau.
Prüfen Sie Ihr Haus gerade auf seine Sicherheit, sollten Sie sich nicht nur auf die Haustür konzentrieren, sondern auch die Fenster prüfen. Denn auch alte Fenster sind für Einbrecher ein leichtes Spiel. Einen Zuschuss oder eine Förderung kann es auch für den Austausch von Fenstern geben. Diese Maßnahme trägt nämlich nicht nur zu mehr Sicherheit bei, sondern verbessert auch die Energieeffizienz.

KfW-Förderung für Fenster: Zuschüsse für Ihre Sanierung

Alte Fenster sind in vielen Häusern der Grund für hohe Wärmeverluste. Das führt in Folge zu hohen Heizkosten und mehr schädlichen Emissionen für die Umwelt. Möchten Sie in Ihrem Haus neue Fenster einbauen, können Sie deshalb auf eine Förderung durch die KfW oder das BAFA rechnen.
Damit es einen Zuschuss für die Fenster gibt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Der Einbau soll ja schließlich auch einen Nutzen für Sie haben. Welche Kriterien vorausgesetzt werden und was es rund um die Förderprogramme sonst noch zu wissen gibt, erfahren Sie hier.

Welche Vorteile bieten neue Fenster?

Fenster sind oftmals sind die größte Schwachstelle in älteren Häusern. Im Laufe der Jahre sind sie undicht geworden, sodass Wärme nach außen entweicht. Zudem sind moderne Zweifach- oder Dreifachverglasungen deutlich effizienter als ältere Einfachverglasungen, die immer noch in vielen älteren Häusern zu finden sind.
Bei modernen Fenstern finden Sie immer eine Angabe bezüglich des U-Werts des Modells. Es handelt sich dabei um den Wärmedurchgangskoeffizienten. Je niedriger der U-Wert ist, desto weniger Energie geht durch das Fenster verloren. Hier können die Werte ganz schön auseinandergehen.
Bauen Sie ein neues Fenster mit einer Dreifachverglasung ein, liegt der U-Wert unter 1,1. Bei einer Zweifachverglasung beträgt er 1,1 bis 1,4 während eine Einfachverglasung Werte zwischen 5 und 6 aufweisen. Sie sehen: Mit einem neuen Fenster bleibt die Wärme im Haus.
Das führt in Konsequenz dazu, dass Sie weniger Heizen müssen. Sind die Räume einmal warm, bleiben sie es auch erstmal. Dadurch sparen Sie eine Menge Kosten und schonen auch die Umwelt.
Ein weiterer positiver Aspekt von neuen Fenstern ist, dass Sie einen höheren Lärm- und Einbruchschutz haben. Sie sind sicherer und geben Ihnen ein besseres Gefühl. Zu guter Letzt bringen neue Fenster einen frischen Wind in Ihr Zuhause und können im Rahmen einer Sanierung in das neue Konzept integriert werden.

Mit welchen Kosten ist bei neuen Fenstern zu rechnen?

So viele Vorteile der Einbau von modernen Fenstern auch bietet: Das ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Fenster haben den Vorteil, dass sie recht robust sind und bis zu 20 Jahre halten. Diese Investition lohnt sich aber, denn Sie senken dadurch Ihre Heizkosten. Fenster amortisieren sich somit circa nach zehn Jahren. Mit einer Förderung wird dieser Zeitraum etwas kürzer.
Wie hoch die Kosten für den Austausch genau sind, hängt natürlich von der Anzahl der Fenster, den einzelnen Modellen und der Größe der Fenster ab. Möchten Sie beispielsweise zehn Fenster mit einer Dreifachverglasung kaufen und würden die Kosten dafür zwischen 5.000 und 6.000 Euro liegen, dann können Sie mit einem Zuschuss bis zu 20 Prozent der Kosten rechnen und somit um die 1.000 Euro sparen.

Wieso wird der Einbau von neuen Fenstern gefördert?

Förderprogramme gibt es für die verschiedensten Bereiche rund um eine Sanierung. Sie können immer dann mit Zuschüssen rechnen, wenn ein Austausch zu einer besseren Umweltbilanz führt. Heizen Sie beispielsweise mit einer alten Ölheizung und tauschen diese gegen ein neues Modell mit einer Solarthermie aus, kann der Tausch gefördert werden.
Genau so verhält es sich mit dem Austausch von Fenstern. Diese sind oftmals der Grund für hohe Heizkosten, da die Wärme durch sie entweicht. Das Ziel der Regierung ist es, die Emissionen in Deutschland kontinuierlich zu senken. Der Einbau von neuen Fenstern trägt dazu bei: Sie haben einen niedrigen U-Wert und sorgen dafür, dass die Wärme nicht nach außen entweicht – dadurch wird weniger geheizt.
Mit solchen Förderprogrammen soll ein Anreiz für energetische Sanierungen geschaffen werden. Diese sind eine große Belastung für den Geldbeutel und können nicht von jedem Hausbesitzer gestemmt werden. Die Förderung soll unterstützten und energieeffizientes Sanieren attraktiver machen.

BAFA-Förderung: Zuschuss für neue Fenster

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) bietet seit Anfang 2021 ein neues Förderprogramm für Fenster. Dieses bezieht sich auf den Austausch von Fenstern in einem Bestandsgebäude und löst damit das Programm 430 der KfW ab.
Die neue Förderung trägt nun den Namen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" und gilt für Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel der Austausch von Fenstern oder Heizungen. Die Fördermittel können wie folgt aussehen:
  • 20 % der förderfähigen Ausgaben. Dafür gilt ein Kostenrahmen zwischen 2.000 und 60.000 Euro. Es können also maximal 12.000 Euro gefördert werden.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie nochmals 5 % Bonus. Hier können Sie also nochmal einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro erhalten.
Mit dieser Förderung lässt sich bei der energetischen Sanierung eines Gebäudes also einiges an Kosten einsparen. Dafür müssen allerdings auch einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Anforderungen gelten für eine Förderung durch die BAFA?

Die Förderung für Fenster der BAFA ist mit einigen Bedingungen verknüpft. Der erste wichtige Punkt ist, dass die neuen Modelle einen U-Wert von unter 0,95 aufweisen müssen. Es handelt sich dabei also um dreifachverglaste Fenster.
Die Kosten für den Austausch müssen sich in dem Bereich zwischen 2.000 und 60.000 Euro bewegen und Sie müssen mit einem Energie-Effizienz-Experten zusammenarbeiten. Dieser stellt nämlich sicher, dass durch den Austausch auch ein Vorteil entsteht und unterstützt Sie außerdem bei der Beantragung der Fördermittel.
Beachten Sie, dass ein solcher Antrag immer vor der energetischen Sanierung stattfinden muss. Sie können eine Förderung nicht nachträglich beantragen. Zudem ist es nicht möglich, dass der Einbau von modernen Fenstern in Neubauten gefördert wird. Die Förderprogramme richten sich nur an Bestandsgebäude.

KfW-Förderung: Günstige Kredite für Ihre neue Fenster

Neben der BAFA unterstützt Sie auch die KfW beim energieeffizienten Sanieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt zinsgünstige Darlehen. Fehlt Ihnen einfach das Geld dafür, alle Fenster an Ihrem Gebäude auszutauschen, erhalten Sie von der KfW einen hilfreichen Kredit.
Da wäre zum Beispiel der KfW-Kredit 262. Dieser wird für Einzelmaßnahmen vergeben und eignet sich damit sehr gut für den Austausch von Fenstern. Der Kredit kann bis zu 60.000 Euro betragen und hat außerdem einen Zuschuss von 20 % bei der Tilgung. Es können somit bis zu 12.000 Euro gefördert werden.
Welcher Kredit für Sie am günstigsten ist, hängt immer von den genauen Maßnahmen ab, die Sie durchführen. Führt der Austausch zu einer besseren Energieeffizient in Ihrem Gebäude, kommen auch der Kredit 261 und der Zuschuss 461 in Betracht.
Hier gilt es, sich bei der KfW zu informieren, welche Konditionen Ihnen bei der Sanierung am meisten entgegenkommen. Welche drei KfW-Förderungen es für Fenster gibt, und wie diese aussehen, finden Sie in dieser Übersicht:
  • KfW-Kredit 261: Kredithöhe von bis zu 150.000 Euro. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 50 % der gesamten Kreditsumme. Der Zuschuss kann also bis zu 75.000 Euro betragen und eignet sich für energieeffizientes Sanieren am ganzen Haus.
  • KfW-Kredit 262: Kredithöhe von bis zu 60.000 Euro für Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss von 20 %, also maximal 12.000 Euro.
  • KfW-Zuschuss 461: Zuschuss von bis zu 50 % aller förderfähigen Maßnahmen bis zu 150.000 Euro.
Auch bei der KfW gibt es für die Zuschüsse und die Kredite einige Voraussetzungen. Die neuen Fenster müssen einen U-Wert von unter 0,95 aufweisen und die Fassade muss einen besseren Wert als die Fenster haben. Dadurch möchte die KfW sicherstellen, dass der Austausch und somit auch die Förderung merkliche Auswirkungen haben wird. Für den KfW-Kredit 262 gilt außerdem, dass er nur von einem Energieberater beantragt werden kann.

Regionale Förderung in verschiedenen Bundesländern

Es gibt darüber hinaus auch zahlreiche regionale Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern. Informieren Sie sich, ob neben der KfW und dem BAFA weitere Banken oder Ämter Zuschüsse für Ihre Sanierung geben können. Drei Beispiele stellen wir Ihnen nun kurz vor:
  • Berlin: Unter dem Namen "IBB Wohnraum modernisieren" vergibt die IBB Kredite von bis zu 100.000 Euro für Maßnahmen, die zu effizienten Gebäuden führen. Darunter fällt auch die Fenstererneuerung.
  • Bayern: Das Projekt "BayernLabo" fördert die Modernisierung und die Erneuerung von Gebäuden mit einem Darlehen. Auch hier steht die Energieeinsparung im Fokus.
  • Nordrhein-Westfalen: Die "NRW.BANK Gebäudesanierung" vergibt Darlehen von bis zu 75.000 Euro für die Verbesserung der Energieeffizient eines Gebäudes.
Link zur externer Seite mit Förderzuschüssen der KfW